Wenn der Steuerberater Fehler macht: Pflichten, Haftung und Ihre Rechte als Mandant

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater basiert auf Vertrauen. Unternehmen wie Privatpersonen verlassen sich darauf, dass Erklärungen, Jahresabschlüsse und BWA-Erstellungen fristgerecht und fehlerfrei erledigt werden. Doch was passiert, wenn Mandate vernachlässigt werden oder Beratungsfehler zu finanziellen Nachteilen führen?

Erfahren Sie, welche Pflichten Steuerberater bei der ordnungsgemäßen Umsetzung haben und wie Sie sich bei Schlechtleistungen wirksam wehren.

Typische Probleme in der Kanzleipraxis

Fehler im Steuerrecht entstehen selten aus böser Absicht, führen für Mandanten jedoch rasch zu teuren Konsequenzen. Zu den häufigsten Konfliktfeldern gehören:

  • Versäumte Fristen: Verspätete Abgaben von Steuererklärungen oder Einsprüchen führen zu Verspätungszuschlägen oder Zinsen.
  • Mangelhafte Deklaration & Rechenfehler: Falsch erfasste Betriebsausgaben oder fehlerhaft bilanzierte Posten lösen Steuernachzahlungen nach Außenprüfungen aus.
  • Verletzte Hinweis- und Warnpflichten: Der Berater übersieht offensichtliche Steuereinsparpotenziale oder weist nicht auf rechtliche Risiken (z. B. drohende Überschuldung oder Liquiditätsengpässe) hin.

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Umsetzung

Der Steuerberatungsvertrag qualifiziert sich rechtlich meist als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) oder Werkvertrag. Steuerberater schulden ihren Mandanten eine eigenverantwortliche, gewissenhafte und fachgerechte Bearbeitung (§ 57 StBerG).

Maßstab der Sorgfalt

Ein Steuerberater muss den Mandanten vor absehbaren Schäden bewahren. Der rechtliche Anforderungsmaßstab orientiert sich am Handeln eines durchschnittlich begabten, fleißigen und gewissenhaften Berufsträgers.

Wann haftet der Steuerberater?

Ermöglicht eine fehlerhafte Bearbeitung oder unterlassene Aufklärung einen Vermögensschaden, entsteht ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280, 675 BGB. Voraussetzung hierfür ist:

  1. Pflichtverletzung: Abweichung vom geschuldeten Fachstandard.
  2. Verschulden: Mindestens leichte Fahrlässigkeit (wird bei Berufsfehlern in der Regel vermutet).
  3. Kausaler Schaden: Der finanzielle Nachteil wäre bei ordnungsgemäßer Bearbeitung nicht eingetreten.

Hinweis zur Absicherung: Jeder Steuerberater ist gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Entsteht durch nachweisbare Berufsfehler ein Schaden, greift diese Police.

So reagieren Sie bei mangelhafter Beratung

Sollten Sie Unregelmäßigkeiten oder Fehler feststellen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Beweise sichern: Dokumentieren Sie Schriftverkehr, Steuerbescheide, E-Mails und Gesprächsprotokolle vollständig.
  2. Mängel schriftlich rügen: Machen Sie die fehlerhafte Umsetzung in der Kanzlei schriftlich geltend und fordern Sie eine Nachbesserung oder Stellungnahme ein.
  3. Schaden beziffern & Haftpflicht einbinden: Verlangen Sie bei konkreten finanziellen Schäden die Abwicklung über die Berufshaftpflichtversicherung des Beraters.
  4. Fristen im Blick behalten: Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach der Regelverjährung von 3 Jahren ab Kenntnisnahme (§ 195 BGB).

Conclusion

Ein Steuerberater schuldet nicht nur die reine Dokumentenverarbeitung, sondern eine fachlich einwandfreie, vorausschauende Begleitung im Rahmen des Mandats. Entstehen durch Unachtsamkeit oder versäumte Pflichten finanzielle Schäden, sichert das Gesetz Mandanten über klare Haftungsansprüche und die Versicherungspflicht der Kanzleien ab.