Ja. Online-Coaching ist weiterhin legal. Die BGH-Urteile von 2025 haben Online-Coaching nicht verboten. Sie haben aber den Bereich, in dem das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) greifen kann, deutlich erweitert.
Der entscheidende Punkt ist daher nicht „online oder offline?“, sondern:
Was wird vertraglich angeboten und wie wird es tatsächlich durchgeführt?
Es gibt grundsätzlich drei Umsetzungs-Wege
1. Reines individuelles Coaching
Wenn der Schwerpunkt tatsächlich auf individueller Beratung, Reflexion, Entscheidungsfindung und persönlicher Begleitung liegt und nicht auf systematischer Wissensvermittlung, kann das außerhalb des FernUSG liegen. Die Bezeichnung „Coaching“ allein entscheidet allerdings nicht.
2. Online-Training / Mentoring mit Wissensvermittlung
Hier wird es kritisch. Wenn du Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelst, die Leistung überwiegend räumlich getrennt stattfindet und eine Lernerfolgskontrolle vorgesehen ist, kann es Fernunterricht sein. Dann ist grundsätzlich die ZFU-Zulassung zu prüfen.
3. Zulassungspflichtiges Online-Programm
Auch das ist weiterhin völlig legal. Dann wird das konkrete Angebot als Fernlehrgang konzipiert und – soweit erforderlich – von der ZFU zugelassen. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Der wirklich wichtige Punkt
Du musst nicht versuchen, Online-Coaching irgendwie „am Gesetz vorbeizudesignen“.
Du kannst beispielsweise ein Online-Programm mit Videos, Live-Terminen, Materialien und Betreuung anbieten. Wenn die Voraussetzungen des FernUSG erfüllt sind, ist der saubere Weg, die Zulassung zu prüfen bzw. einzuholen.
Und du kannst ein echtes individuelles Coaching anbieten, bei dem die persönliche Begleitung und nicht die systematische Wissensvermittlung im Vordergrund steht.
Was nach den BGH-Urteilen nicht mehr funktioniert, ist die einfache Argumentation:
„Wir nennen es Coaching, deshalb ist es kein Fernunterricht.“
Der BGH hat gerade beim 47.600-Euro-Business-Mentoring sehr weit auf die tatsächliche bzw. vertraglich geschuldete Wissensvermittlung geschaut. Auch B2B schützt nicht automatisch: Das FernUSG kann nach dem BGH auch bei Verträgen zwischen Unternehmern greifen.
Für ein „Konformes Coaching“-Konzept würde ich deshalb diese Regel aufstellen:
Online-Coaching ist legal.
Online-Coaching ohne Prüfung der rechtlichen Einordnung ist das Problem.
Und es gibt sogar einen interessanten politischen Kontext: Der Nationale Normenkontrollrat hat im November 2025 erstmals die vollständige Abschaffung des FernUSG empfohlen, weil das Gesetz nicht mehr zur heutigen digitalen Weiterbildungslandschaft passe. Das Gesetz gilt aber aktuell weiterhin
Ist Online-Coaching noch möglich?
Ja, Online-Coaching ist weiterhin vollkommen legal möglich. Die BGH-Urteile bedeuten kein Verbot der Branche, sondern das Ende rechtlicher Grauzonen. (Quelle Kanzlei Tim Mazur)
Anbieter müssen lediglich ihr Format klar definieren und strukturieren. Rechtssicher agieren Sie derzeit über drei Pfade:
1. Reines Live-Coaching (100 % synchron)
- Konzept: Sämtliche Termine (1:1 oder Gruppe) finden ausschließlich in Echtzeit statt (z. B. via Zoom/Live). (Quelle: Rechtsanwalt Tim Mazur)
- Warum legal: Der BGH hat präzisiert, dass reine Live-Interaktionen ohne bereitgestellte Videobibliotheken oder Replays in der Regel nicht unter das FernUSG fallen. (Quelle: Rechtsanwalt Tim Mazur)
2. Individuelle Prozessberatung & Consulting
- Konzept: Individuelles Sparring, Führungskräfte-Coaching oder anlassbezogene Beratung – ohne vorgefertigtes Curriculum, Module oder Skripte. (Quelle: Rechtsanwalt Tim Mazur)
- Warum legal: Wenn situativ an den spezifischen Fragen des Klienten gearbeitet wird, fehlt das Element der systematischen „Wissensvermittlung nach Lehrplan“. (Quelle: SBS Legal)
3. ZFU-Zulassung für hybride Formate
- Konzept: Die Bündelung von vorproduzierten Lernvideos, Aufzeichnungen und begleitendem Support / Q&A. (Quelle: dr-stoll-kollegen.de)
- Warum legal: Sobald für das Format eine offizielle ZFU-Zulassung vorliegt, ist dieses Modell rechtssicher und geschützt vor Rückforderungen.
Fazit: Gefährdet sind nur unklare Mischformen (z. B. Videokurs + Live-Support ohne Zulassung). Wer sein Format eindeutig auf Live-Betreuung ausrichtet oder die ZFU-Zulassung einholt, betreibt sein Coaching-Unternehmen auf solidem Fundament.